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Außerordentliche Verwaltung - Ersatz von individuellen Aufwendungen aus der Rücklage

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/129 Heft 6 v. 15.4.2004

( § 56 Abs 9 WEG 2002 , § 14 Abs 3 WEG 1975 , § 16 WEG 1975 , § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 ) Die Anfechtung von Beschlüssen, die vor dem 1. 7. 2002 bekannt gemacht wurden, wegen formeller wie materieller Mängel erfolgt nach den Regelungen des WEG 1975.

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