( § 12a Abs 2 MRG , § 46a Abs 2 MRG ) Dass ein ertragsschwaches Einzelhandelsunternehmen, das qualitätsvolle Kinderspielwaren anbietet, sozial schutzwürdig ist (weshalb eine Anhebung auf den vollen angemessenen Hauptmietzins nach § 12a Abs 2 MRG bzw § 46a Abs 2 MRG ausgeschlossen ist), ist zumindest vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage, weil es nicht Aufgabe des OGH ist, die soziale Schutzwürdigkeit jeder einzelnen Branche zu untersuchen).

