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Angabe des Kündigungsgrunds in der Aufkündigung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/127 Heft 6 v. 15.4.2004

( § 30 Abs 2 MRG , § 33 Abs 1 MRG ) Der herangezogene Kündigungsgrund muss vom Vermieter in der Aufkündigung zumindest schlagwortartig angeführt werden. Der Verweis auf eine Ziffer des § 30 Abs 2 MRG genügt nicht, wenn diese Ziffer mehrere Tatbestände enthält.

OGH 23.01.2004, 8 Ob 148/03b

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