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Vorläufiger Unterhalt und gemeinsame Obsorge

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/097 Heft 5 v. 1.4.2004

( § 382a EO , § 177 ABGB ) Im Fall der gemeinsamen Obsorge kann der Elternteil, bei dem sich das Kind nach der Vereinbarung iSd § 177 Abs 2 ABGB nicht hauptsächlich aufhält, zur Zahlung vorläufigen Unterhalts verpflichtet werden.

OGH 15.01.2004, 2 Ob 293/03g

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