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Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhalt - rückwirkende Herabsetzung

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/095 Heft 5 v. 1.4.2004

( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) In Unterhaltsverfahren, die erst nach Teilaufhebung des § 12a FLAG durch den VfGH (Kundmachung bzw In-Kraft-Treten am 13. 9. 2002) anhängig gemacht worden sind, kommt eine rückwirkende Herabsetzung des Unterhalts aufgrund der Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags erst ab Oktober 2002 in Betracht.

OGH 23.01.2004, 8 Ob 139/03d

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