vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einschränkung der Adoption durch eine verheiratete Person und Grundrecht auf Privat- und Familienleben

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/094 Heft 5 v. 1.4.2004

( § 179 Abs 2 ABGB , Art 8 MRK) Die Regelung des § 179 Abs 2 ABGB , nach der Ehegatten ein Wahlkind idR nur gemeinsam an Kindesstatt annehmen dürfen, steht im Einklang mit dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 MRK).

OGH 16.12.2003, 1 Ob 284/03a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!