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Stimmrechtsausschluss wegen Interessenkollision - Bestellung des Verwalters

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/108 Heft 5 v. 1.4.2004

( § 24 Abs 3 WEG 2002 ) Für die Auslegung des Begriffs des familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnisses iSd § 24 Abs 3 WEG 2002 (das den Stimmrechtsausschluss zur Folge hat) kann auf das zu § 6 Abs 4 MaklerG entwickelte Gesetzesverständnis zurückgegriffen werden.

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