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Entfernung der Grabsteininschrift ohne Zustimmung der Angehörigen des Verstorbenen

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/100 Heft 5 v. 1.4.2004

( § 1 JN , § 288 ABGB ) Das Verhältnis zwischen dem nach der Friedhofsordnung Benützungsberechtigten und Angehörigen des Verstorbenen ist privatrechtlicher Natur; daher sind Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.

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