In der Entscheidung vom 25.03.2003, 1 Ob 188/02g = ecolex 2003/175 = EvBl 2003/129 = = wbl 2003/257 = ZRInfo 2003/219, hat der OGH ausgesprochen, dass auch ein von einer Bank vertraglich bestellter Bankprüfer als Organ in Vollziehung der Gesetze tätig ist und dessen Tätigkeit folglich Amtshaftungsansprüche auslösen kann. Mit einer Änderung ua des FinanzmarktaufsichtsbehördenG (Stand: Ministerialentwurf 12. 2. 2004, 135/ME 22. GP) soll die Amtshaftung auf jene Fälle beschränkt werden, in denen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Pensionskassen bestellte Abschlussprüfer Tätigkeiten im Auftrag der Finanzmarktaufsichtsbehörde durchführen. Das In-Kraft-Treten dieser Einschränkung ist mit 1. 1. 2005 geplant.

