( § 9 AußStrG , § 204 AußStrG , § 238 AußStrG , § 273a Abs 3 ABGB ) Die Genehmigung der Schlussrechnung des Sachwalters kann der Betroffene - obwohl für ihn ein Verfahrenssachwalter bestellt wurde - mit einem selbst verfassten und eingebrachten Rechtsmittel anfechten, wenn er des Gebrauchs der Vernunft nicht gänzlich beraubt ist.

