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Kundmachungen von Gesetzen im BGBl

GESETZGEBUNGZRInfo 2004/092 Heft 4 v. 11.3.2004

Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden, BGBl I 2004/10, ausgegeben am 27. 2. 2004. Das E-GovG soll die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit Behörden regeln und ausbauen, ua mit der Bürgerkarte zum elektronischen Identitätsnachweis. Im ZustG wird eine neue elektronische Zustellung mit und ohne Zustellnachweis geschaffen. Sowohl die Bürgerkarte als auch die elektronische Zustellung können unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Rechtsverkehr unter Privaten nutzbar gemacht werden. Für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten bleiben weiterhin die §§ 89a ff GOG als leges speciales aufrecht ( § 37 ZustG); die parlamentarischen Materialien stellen jedoch eine Vereinheitlichung für die Zukunft in Aussicht (RV 252 BlgNR 22. GP, 14). Weiters wird Notaren als Gerichtskommissären ein direkter Zugriff auf das Zentrale Melderegister ermöglicht ( § 16a Abs 4 MeldeG). Die genannten Regelungen sind am 1. 3. 2004 in Kraft getreten.

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