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Anspannung - Beweislast für fehlendes Verschulden

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/074 Heft 4 v. 11.3.2004

( § 140 ABGB ) Wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Stellung eines Antrags auf eine Pensionsleistung (hier: Invaliditätspension) schuldhaft unterlässt, durch den er ein Einkommen zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erzielen könnte, ist er auf das Pensionseinkommen anzuspannen. Die Behauptungs- und Beweislast, dass kein Verschulden vorliegt (hier: wegen Geisteskrankheit), trifft den Elternteil.

OGH 10.11.2003, 7 Ob 194/03k

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