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Inventar; Besitzstörungsklage der Verlassenschaft gegen einen erbserklärten Erben

ERBRECHTZRInfo 2004/079 Heft 4 v. 11.3.2004

( § 104 AußStrG , § 339 ABGB ) In das Inventar sind auch Sachen aufzunehmen, an denen nach dem äußeren Anschein zumindest Mitbesitz des Erblassers bestand (zB Sachen in einer gemeinsamen Wohnung).

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