vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmittelbeschränkungen im Sicherungsverfahren und Gemeinschaftsrecht

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/090 Heft 4 v. 11.3.2004

( § 528 Abs 2 ZPO , § 78 EO , § 402 EO ) Aus dem Gemeinschaftsrecht ist nicht ableitbar, dass der OGH - abweichend von den Zugangsbeschränkungen des nationalen Verfahrensrechts - immer dann anrufbar sein muss, wenn eine im Sicherungsverfahren angestrebte Entscheidung (auch) von der Lösung einer Frage des Gemeinschaftsrechts abhängt.

OGH 18.11.2003, 1 Ob 245/03s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!