vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauträgervertrag ohne Angabe der Kostenfaktoren für einen variablen Kaufpreisteil

SCHULDRECHTZRInfo 2004/057 Heft 3 v. 19.2.2004

( § 4 Abs 1 Z 2 BTVG ) Bei einem Bauträgervertrag trifft den Bauträger mangels gegenteiliger Vereinbarung das Risiko erhöhter Baukosten (hier: aufgrund der Bodenbeschaffenheit). Der Bauträger kann dieses Risiko in Form eines variablen Kaufpreises auf den Erwerber überwälzen; die Kostenfaktoren müssen jedoch genau festgelegt sein und es muss eine Obergrenze bestimmt sein. Wenn ein veränderlicher, aber zunächst zahlenmäßig bestimmter Kaufpreis ohne Angabe der für eine Erhöhung maßgeblichen Kostenfaktoren und ohne Obergrenze vereinbart wurde, ist der Bauträgervertrag mit dem zahlenmäßig angegebenen Entgelt zustande gekommen; Erhöhungen kann der Bauträger nicht verlangen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!