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Klagsanmerkung zur Sicherung des Vorzugspfandrechts und Verschmelzung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/061 Heft 3 v. 19.2.2004

( § 27 Abs 2 WEG 2002 ) Obwohl im Grundbuch noch das Mit- und Wohnungseigentum der übertragenden Gesellschaft eingetragen ist, kann die Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 gegen die im Verschmelzungsvorgang übernehmende Gesellschaft bewilligt werden. Der Verschmelzungsvorgang wird durch eine Amtsbestätigung des Firmenbuchgerichts nachgewiesen.

OGH 11.11.2003, 5 Ob 252/03z

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