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Überprüfung der Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/062 Heft 3 v. 19.2.2004

( § 5 Abs 2 HeizKG , § 25 HeizKG ) Ein selbstständiger Antrag auf Überprüfung der Heizkostenabrechnung auf ihre inhaltliche Richtigkeit ist im Außerstreitverfahren nach § 25 HeizKG nicht vorgesehen.

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