Auf Grundlage des ZivMediatG (rechtlicher Rahmen für die Mediation in Zivilrechtssachen; siehe näher ZRInfo 2003/161 und 2003/227) regelt die ZivMediat-AV des BMJ (BGBl II 2004/47, ausgegeben am 22. 1. 2004) Inhalt und Dauer der theoretischen und anwendungsorientierten Ausbildung zum eingetragenen Mediator. Neben einer allgemeinen Regelung sind geringere Mindestausbildungseinheiten für bestimmte Berufsgruppen (zB Rechtsanwälte, Richter, Wirtschaftstreuhänder und Psychotherapeuten) vorgesehen. Bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Einzelfall berücksichtigt.

