vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Privatkonkurs und Aufteilung ehelichen Vermögens

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/028 Heft 2 v. 5.2.2004

( § 94 EheG , § 183 KO , § 213 KO ) Der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Vermögens entsteht erst mit Rechtskraft der Scheidung. Von einer vor diesem Zeitpunkt erfolgten Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Ehegatten wird das Aufteilungsverfahren nicht berührt. Allerdings kann dort nur jenes Vermögen zugewiesen werden, das nicht zur Konkursmasse gehört; sonst muss der Ausgang des Konkursverfahrens abgewartet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!