( § 94 Abs 2 ABGB , § 49 Oö SHG ) Wenn die Legalzession der Unterhaltsansprüche des Sozialhilfeempfängers auf den Sozialhilfeträger voraussetzt, dass die Unterhaltsansprüche vertraglich oder gerichtlich festgesetzt sind, darf die Sozialhilfe bei der gerichtlichen Unterhaltsbemessung nicht als unterhaltsminderndes Eigeneinkommen berücksichtigt werden.
OGH 02.10.2003, 6 Ob 8/03z

