( § 2 Abs 1 MRG ) Wenn der Hauptmieter ein Grundstück mietet, dieses zur Errichtung eines Superädifikats in Unterbestand gibt, das Grundstück nach Bebauung samt Superädifikat im Rahmen eines Leasingvertrags wieder anmietet und anschließend das gesamte Superädifikat an einen Dritten in Bestand gibt, ist das zuletzt genannte Bestandverhältnis als Hauptmiete zu qualifizieren.
OGH 10.11.2003, 7 Ob 250/03w

