( § 36 EO ) Wenn das Rekursgericht dem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung nicht Folge gegeben hat, kann der Verpflichtete nicht dieselben Einwendungen mit Impugnationsklage geltend machen.
OGH 22.10.2003, 3 Ob 234/03p
( § 36 EO ) Wenn das Rekursgericht dem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung nicht Folge gegeben hat, kann der Verpflichtete nicht dieselben Einwendungen mit Impugnationsklage geltend machen.
OGH 22.10.2003, 3 Ob 234/03p
