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Nichtigkeitsklage und Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung bei fehlerhafter Zustellung

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/041 Heft 2 v. 5.2.2004

( § 529 Abs 1 Z 2 ZPO , § 7 Abs 3 EO ) Ein Gericht kann sein eigenes Urteil (nach Verkündung bzw Abgabe zur Ausfertigung) keinesfalls selbst aufheben - auch dann nicht, wenn sich dessen Nichtigkeit herausstellt.

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