vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtsstand des Erfüllungsorts für die Kaufpreisklage bei Anwendbarkeit des UN-K

INTERNATIONALZRInfo 2004/045 Heft 2 v. 5.2.2004

(Art 5 Z 1 LGVÜ, Art 57 Abs 1 UN-K) Im Anwendungsbereich des UN-K ist eine Kaufpreisschuld, die nicht im Rahmen der Übergabe Zug-um-Zug zu leisten ist, mangels anders lautender Vereinbarung am Ort der Niederlassung des Verkäufers zu erfüllen. Da der Erfüllungsort iSd Art 5 Z 1 LGVÜ - bei Anwendbarkeit dieses Einheitsrechts - nach dem UN-K bestimmt wird, besteht für die Kaufpreisklage des Verkäufers ein (internationaler) Gerichtsstand des Erfüllungsorts am Ort der Niederlassung des Verkäufers.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!