( § 140 ABGB , Art XLII EGZPO) Ein volljähriges Kind, über dessen Unterhaltsanspruch (noch) im streitigen Verfahren zu entscheiden ist, hat gegen den Unterhaltsschuldner einen Anspruch auf Rechnungslegung über dessen Einkommen, der mit Stufenklage nach Art XLII EGZPO geltend gemacht werden kann.
OGH 04.10.2004, 2 Ob 217/04g