vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhalt - Leistungsanspruch bis zum Eintritt der aufgeschobenen Legalzession an den Sozialhilfeträger

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/483 Heft 22 v. 16.12.2004

( § 94 ABGB , § 11 Tir SHG ) Gemäß § 11 Tir SHG geht ein Unterhaltsanspruch des Sozialhilfeempfängers im Fall einer Anzeige an den Unterhaltsschuldner bis zur Höhe der Sozialhilfeleistungen auf das Land über (aufgeschobene Legalzession). Bis zum Eintritt der Legalzession durch die Anzeige hat der Unterhaltsberechtigte einen Leistungsanspruch (nicht nur einen Feststellungsanspruch) und kann den Unterhaltsschuldner daher auf Leistung klagen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!