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Verbot der Sternsozietät - keine Verfassungswidrigkeit

SCHULDRECHTZRInfo 2004/485 Heft 22 v. 16.12.2004

( § 21c Z 8 RAO , Art 7 B-VG, Art 6 Abs 1 StGG) Das Verbot der Sternsozietät in § 21c Z 8 RAO (ein Rechtsanwalt darf in Österreich nur einem beruflichen Zusammenschluss angehören) verletzt weder den Gleichheitssatz noch das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsausübung.

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