( § 9 AußStrG ) Die Bestellung eines Sachverständigen an sich kann im Außerstreitverfahren mit einem gesonderten Rechtsmittel angefochten werden, nicht jedoch die Auswahl der Person des Sachverständigen.
OGH 04.10.2004, 2 Ob 216/04k
( § 9 AußStrG ) Die Bestellung eines Sachverständigen an sich kann im Außerstreitverfahren mit einem gesonderten Rechtsmittel angefochten werden, nicht jedoch die Auswahl der Person des Sachverständigen.
OGH 04.10.2004, 2 Ob 216/04k