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Existenzminimum ab 2005

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/499 Heft 22 v. 16.12.2004

Aufgrund der Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) ab 1. 1. 2005 auf A 662,99 (§ 293 Abs 2 ASVG iVm V BGBl II 2004/460) erhöhen sich mit diesem Tag auch die Werte für die Berechnung der unpfändbaren Freibeträge iSd § 291a EO (Existenzminimum) auf die in der folgenden Tabelle genannten Beträge. Zu den Werten für das Jahr 2004 siehe ZRInfo 2003/494, für 2003 ZRInfo 2002/502.

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