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Mitverschulden des Getöteten und Ersatzanspruch des Angehörigen für den Trauerschaden

SCHADENERSATZZRInfo 2004/492 Heft 22 v. 16.12.2004

( § 1304 ABGB , § 1325 ABGB ) Im Fall eines Mitverschuldens des Getöteten ist der Schmerzengeldanspruch eines Angehörigen für den durch die Nachricht vom Tod erlittenen Schock- bzw Trauerschaden entsprechend zu kürzen.

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