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Judo - Sorgfaltsmaßstab während des Trainings

SCHADENERSATZZRInfo 2004/491 Heft 22 v. 16.12.2004

( § 1295 Abs 1 ABGB ) Beim Training für eine Kampfsportart (hier: Judo) bzw bei der Sportausübung außerhalb eines Wettkampfs sind die Teilnehmer zu einem höheren Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet als während des Wettkampfs.

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