( § 24 WEG 2002 ) Bis zur Rechtfertigung steht das Stimmrecht bei Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft noch dem einverleibten Wohnungseigentümer, nicht dem vorgemerkten Miteigentümer, zu.
OGH 14.09.2004, 5 Ob 77/04s
( § 24 WEG 2002 ) Bis zur Rechtfertigung steht das Stimmrecht bei Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft noch dem einverleibten Wohnungseigentümer, nicht dem vorgemerkten Miteigentümer, zu.
OGH 14.09.2004, 5 Ob 77/04s