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Vormerkung und Stimmrecht in der Eigentümergemeinschaft

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/466 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 24 WEG 2002 ) Bis zur Rechtfertigung steht das Stimmrecht bei Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft noch dem einverleibten Wohnungseigentümer, nicht dem vorgemerkten Miteigentümer, zu.

OGH 14.09.2004, 5 Ob 77/04s

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