vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Antragslegitimation des Bürgen im Mietzinsüberprüfungsverfahren

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/467 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 1 MRG , § 37 Abs 1 Z 8 MRG , § 1357 ABGB ) Mangels entsprechender Verweisung im WFG lässt sich aus einer Wohnbauförderung im Rahmen dieses Gesetzes nicht die Anwendbarkeit der Mietzinsgrenzen des MRG ableiten.

Wer sich als Bürge und Zahler für den Mieter verpflichtet hat und daher solidarisch für den Mietzins haftet, hat keine Antragslegitimation für das Verfahren auf Mietzinsüberprüfung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!