( § 932 ABGB , § 1052 ABGB , § 1167 ABGB ) Die Behauptungs- und Beweislast für die Unverhältnismäßigkeit des Verbesserungsaufwands trifft den Übergeber.
( § 932 ABGB , § 1052 ABGB , § 1167 ABGB ) Die Behauptungs- und Beweislast für die Unverhältnismäßigkeit des Verbesserungsaufwands trifft den Übergeber.