( § 69 Abs 3 EheG ) Im Fall einer Scheidung nach ausländischem Recht, das nur eine Scheidung ohne Schuldausspruch kennt, kann ein Unterhaltsanspruch nach österreichischem Recht nur analog § 69 Abs 3 EheG zustehen (Anspruch des im Scheidungsverfahren Beklagten nach Billigkeit auf den notdürftigen Unterhalt).
OGH 29.09.2004, 7 Ob 208/04w