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Unterhalt im Fall der Scheidung nach einem Recht, das keinen Schuldausspruch kennt

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/462 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 69 Abs 3 EheG ) Im Fall einer Scheidung nach ausländischem Recht, das nur eine Scheidung ohne Schuldausspruch kennt, kann ein Unterhaltsanspruch nach österreichischem Recht nur analog § 69 Abs 3 EheG zustehen (Anspruch des im Scheidungsverfahren Beklagten nach Billigkeit auf den notdürftigen Unterhalt).

OGH 29.09.2004, 7 Ob 208/04w

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