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Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/460 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 271 ABGB ) Der Jugendwohlfahrtsträger kann zum Kollisionskurator bestellt werden.

Vor Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator muss das Gericht prüfen, ob andere geeignete Personen vorhanden sind.

OGH 23.09.2004, 6 Ob 161/04a

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