( § 901 ABGB ) Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Reisevertrags aufgrund eines Sicherheitsrisikos im Zielland bzw bei der Beförderung können auch auf einen reinen Luftbeförderungsvertrag angewendet werden.
( § 901 ABGB ) Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Reisevertrags aufgrund eines Sicherheitsrisikos im Zielland bzw bei der Beförderung können auch auf einen reinen Luftbeförderungsvertrag angewendet werden.