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Anwendung der Präklusivfrist für die Mietzinsüberprüfung auf „Altverträge“

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/470 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 44 MRG idF BGBl I 1999/147 , § 49c Abs 8 MRG , Art 7 B-VG) Grundsätzlich kann der Gesetzgeber auf die rechtspolitisch unerwünschte Auslegung einer Norm in der (höchstgerichtlichen) Rechtsprechung mit einem rückwirkenden Gesetzgebungsakt reagieren, ohne das Sachlichkeitsgebot unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu verletzen; je schneller diese Reaktion erfolgt, desto mehr Spielraum besteht hinsichtlich der Rückwirkung.

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