( § 1325 ABGB , § 43 Abs 2 ZPO ) Die Berechnung des Schmerzengelds durch Multiplikation der komprimierten Schmerztage mit Tagessätzen ist abzulehnen.
€ 160.000,- Schmerzengeld: 41-jährige Frau; Verletzungen nach einem schweren Verkehrsunfall; Spastik aller vier Gliedmaßen mit Verkürzung der Muskulatur; Notwendigkeit eines Rollstuhls; kurzes Gehen ist nur mit Unterstützung möglich; volle Pflegebedürftigkeit; Polyneuropathie; Stuhl- und Harninkontinenz.