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SCHADENERSATZZRInfo 2004/474 Heft 21 v. 2.12.2004

( § 1325 ABGB , § 43 Abs 2 ZPO ) Die Berechnung des Schmerzengelds durch Multiplikation der komprimierten Schmerztage mit Tagessätzen ist abzulehnen.

€ 160.000,- Schmerzengeld: 41-jährige Frau; Verletzungen nach einem schweren Verkehrsunfall; Spastik aller vier Gliedmaßen mit Verkürzung der Muskulatur; Notwendigkeit eines Rollstuhls; kurzes Gehen ist nur mit Unterstützung möglich; volle Pflegebedürftigkeit; Polyneuropathie; Stuhl- und Harninkontinenz.

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