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Aufschiebungsanträge betreffend einzelne Exekutionsmittel und -objekte

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/454 Heft 20 v. 18.11.2004

( § 42 EO ) Aufschiebungsanträge betreffend einzelne Exekutionsmittel (hier: Zwangsverwaltung und Zwangsvollstreckung) und Exekutionsobjekte (hier: Einzelunternehmen und Geschäftsanteile einer GmbH) können ein verschiedenes rechtliches Schicksal haben.

OGH 26.08.2004, 3 Ob 198/04w

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