(Art 5 Nr 3 EuGVÜ) Ein finanzieller Verlust in einem anderen Vertragsstaat begründet nicht den Wahlgerichtsstand für außervertraglichen Schadenersatz am Wohnsitz des Klägers als Ort seiner Vermögenszentrale.
OGH 18.08.2004, 4 Ob 149/04x
(Art 5 Nr 3 EuGVÜ) Ein finanzieller Verlust in einem anderen Vertragsstaat begründet nicht den Wahlgerichtsstand für außervertraglichen Schadenersatz am Wohnsitz des Klägers als Ort seiner Vermögenszentrale.
OGH 18.08.2004, 4 Ob 149/04x