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Kein Gerichtsstand für außervertraglichen Schadenersatz am Ort der Vermögenszentrale

INTERNATIONALZRInfo 2004/455 Heft 20 v. 18.11.2004

(Art 5 Nr 3 EuGVÜ) Ein finanzieller Verlust in einem anderen Vertragsstaat begründet nicht den Wahlgerichtsstand für außervertraglichen Schadenersatz am Wohnsitz des Klägers als Ort seiner Vermögenszentrale.

OGH 18.08.2004, 4 Ob 149/04x

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