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Keine Anspannung aufgrund des Umzugs nach Brasilien

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/408 Heft 19 v. 4.11.2004

( § 140 ABGB ) Wenn der Unterhaltsschuldner nicht in der Absicht, seine Unterhaltspflicht zu vermindern, sondern aus anderen Motiven ins Ausland zieht, muss für die Unterhaltsbemessung das dort erzielte bzw erzielbare Einkommen herangezogen werden; eine Anspannung auf ein in Österreich erzielbares, höheres Einkommen ist ausgeschlossen.

OGH 12.08.2004, 1 Ob 130/04f

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