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Exekution aufgrund eines italienischen Zahlungsbefehls und Oppositionsklage

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/453 Heft 20 v. 18.11.2004

( § 35 EO ) Die Oppositionsklage gegen einen Anspruch, der durch einen - bereits während des Titelverfahrens vollstreckbaren - italienischen Zahlungsbefehl (decreto ingiuntivo) tituliert ist, ist abzuweisen, weil die damit eingewendete Gegenforderung im italienischen Titelverfahren durchgesetzt werden kann.

OGH 21.07.2004, 3 Ob 115/04i

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