( § 294 EO ) Wenn der Drittschuldner trotz des Zahlungsverbots an den Verpflichteten leistet, ist die Zahlung nur relativ, nämlich im Verhältnis zum betreibenden Gläubiger, unwirksam; im Verhältnis zum Verpflichteten gilt diese jedoch als schuldbefreiend.
OGH 12.08.2004, 1 Ob 151/04v