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Wiederaufnahmeklage wegen unvollständiger Entscheidungsgrundlagen des Gutachtens - Behauptungslast

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/451 Heft 20 v. 18.11.2004

( § 530 Abs 1 Z 7 ZPO ) Eine Wiederaufnahmeklage ist nicht nur aufgrund erwiesener Verspätung, sondern bereits mangels Glaubhaftmachung ihrer Rechtzeitigkeit zurückzuweisen, weil es keine gesetzliche Vermutung der Rechtzeitigkeit gibt.

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