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Mietzinsanhebung wegen gesellschaftsrechtlicher Änderungen - Formgebot bei Übertragung von GmbH-Anteilen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/436 Heft 20 v. 18.11.2004

( § 12a Abs 3 MRG , § 76 Abs 2 GmbHG ) Die Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 3 MRG aufgrund der Übertragung von Gesellschaftsanteilen der Mieter-GmbH unter Lebenden setzt voraus, dass das Verfügungsgeschäft rechtswirksam zustande gekommen ist, dh insbesondere das Formgebot des § 76 Abs 2 GmbHG (Notariatsakt) eingehalten wurde; dessen faktische Erfüllung reicht noch nicht aus.

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