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Keine Amtshaftung für die legistische Tätigkeit der Verwaltungsbehörden

SCHADENERSATZZRInfo 2004/446 Heft 20 v. 18.11.2004

( § 1 AHG , § 2 Abs 2 AHG ) Außerhalb des Gemeinschaftsrechts besteht keine Anspruchsgrundlage für die Haftung des Staats aufgrund legislativen Unrechts.

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