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Wohnungsbenützungskosten als Naturalunterhalt - anteilsmäßige Zurechnung

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/433 Heft 20 v. 18.11.2004

( § 55a EheG ) Wohnungsbenützungskosten, die der Unterhaltsschuldner trägt, kommen grundsätzlich allen Benützern der Wohnung in gleichem Anteil zugute und können dem Unterhaltsberechtigten daher nur anteilsmäßig als Naturalunterhalt zugerechnet werden.

OGH 26.08.2004, 3 Ob 16/04f

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