( § 1295 Abs 1 ABGB ) Eine Begleitperson des Patienten ist nicht in den Schutzbereich des Mietvertrags zwischen dem Arzt und dem Hauseigentümer einbezogen.
OGH 16.10.2003, 2 Ob 216/03h
Sachverhalt: Der beklagte Hauseigentümer hat ua eine Wohnung an einen Arzt zum Betrieb einer Ordination vermietet. Die Klägerin begleitete ihre - volljährige - Tochter bei einer Behandlung in die Ordination. Als sie die Ordination gegen 21 Uhr verließ, war das Stiegenhaus (nach ihrem Vorbringen) nur durch eine über dem Ordinationseingang angebrachte Lampe, die während der Ordinationszeiten eingeschaltet ist, beleuchtet. Dieses Licht schaltete sich überraschend aus. Die Klägerin stürzte, während sie in der Dunkelheit nach dem Schalter für die Stiegenhausbeleuchtung suchte, und verletzte sich.

