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Schmerzengeld für psychische Schäden - Körperverletzung, Bemessung

SCHADENERSATZZRInfo 2004/014 Heft 1 v. 22.1.2004

( § 1302 ABGB , § 1325 ABGB ) Wer gemeinsam mit anderen einen Raubüberfall unternimmt, haftet auch für die unmittelbar von einem Mittäter verursachten Schäden solidarisch.

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